Prepaid Guthaben auszahlen – so geht es am einfachsten – Auf Prepaid Karten sammeln sich häufig durchaus auch größere Beträge an, die Kunden über die Nutzungsdauer aufgeladen haben, aber nicht nutzen konnten. Daher stellt sich für viele Verbraucher die Frage, wie man an sein Prepaid Guthaben kommen kann und ob eventuell die Gefahr besteht, dass dieses Geld einfach gestrichen wird – beispielsweise weil der Anbieter die Simkarte gekündigt hat.
Die gute Nachricht gleich am Anfang: Prepaid Guthaben darf mittlerweile nicht mehr einfach so verfallen. Die Anbieter müssen im Zweifel also vorhandenes Prepaid Guthaben auch wieder auszahlen. Dazu gibt es mittlerweile mehrere höchstrichterliche Urteile. Ein erstes Urteil dazu gab es bereits vom Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) im Jahr 2006 und dort wurde sehr verbraucherfreundlich entschieden, dass Guthaben nicht verfallen darf, weil damit die Kunden benachteiligt werden. Im Original hießt es damals:
Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.
Mittlerweile haben mehrere Gerichte dieses Urteil bestätigt und es gibt auch Urteile, wonach die Auszahlung nicht noch mit einer extra Gebühr belastet werden darf. Insgesamt ist die Lage beim Prepaid Guthaben damit sehr klar: jeder Kunde hat ein Anrecht auf die Auszahlung. Dies gilt auch für alle Anbieter und Netze: egal ob Telekom D1 Prepaid Sim, D2 Prepaid Tarife oder Handykarten im O2 Netz – das Guthaben muss auszahlbar bleiben (eventuell Verjährung nicht mit betrachtet).
TIPP: Es gibt mittlerweile Prepaid Anbieter ohne Laufzeit, bei denen man die Simkarte und das Guthaben komplett ohne Verfall und Kündigung nutzen kann. Discotel oder Netzclub sind hier beispielsweise zum empfehlen.
Die Auszahlung von Prepaid Guthaben während der Laufzeit
Die Auszahlung von Guthaben ohne eine Kündigung der Karte ist leider nur bei sehr wenigen Anbietern möglich. Verbraucher haben damit bei den meisten Prepaid Tarifen nur dann die Möglichkeit, Guthaben auszuzahlen, wenn sie ihre Simkarte gleichzeitig kündigen.
Es gibt aber auch einige Anbieter, die Ausnahmen machen. Beispielsweise lässt Fonic die Auszahlung von Guthaben auch während der Laufzeit zu. Man kann also einfach im Kundenbereich das Prepaid Guthaben auszahlen lassen – die geht per Mausklick, weitere Formulare sind dafür nicht notwendig. Leider ist Fonic damit aber weitgehend allein im Prepaid Bereich. Dafür ist bei Fonic dieser Anspruch auch direkt in den AGB vermerkt. Dort heißt es:
Der Kunde kann sich auf Antrag (in Textform) das von ihm auf das Guthabenkonto übertragene und noch vorhandene Guthaben ein-mal monatlich oder bei Beendigung des Vertrages auf das von ihm benannte Bankkonto auszahlen lassen. Ausgenommen hiervon sind von Telefónica Germany zur Verfügung gestellte Guthaben, wie z.B. Startguthaben und Prämien. Ein bei Beendigung des Vertrages bestehender negativer Saldo auf dem Guthabenkonto wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
In der Praxis geht die Auszahlung aber einfach per Button im Kundenbereich. Die Textform ist also nicht notwendig.
Urteile, ob es rechtens ist, dass man das Guthaben nur zum Ende der Laufzeit zurück bekommt, gibt es derzeit leider nicht. Daher ist unklar, ob es einen Rechtsanspruch auf eine Auszahlung gibt, ohne das der Vertrag gekündigt wurde. Verbraucher müssen daher also vorerst damit leben, dass es das Guthaben bei einigen Prepaid Discountern nur zum Ende der Laufzeit zurück gibt.
Die Auszahlung von Prepaid Guthaben bei Kündigung
Anders sieht es auch, wenn die Prepaid Karte gekündigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Kunden kündigt oder aber der Anbieter selbst: das Prepaid Guthaben muss in jedem Fall ausgezahlt werden, wenn der Kunde dies wünscht. Auch wenn also der Anbieter das Guthaben passiv schaltet weil der Aktivitätszeitraum abgelaufen ist, muss das Guthaben wieder ausgezahlt werden. Mittlerweile haben die meisten Anbieter auch recht einfache Verfahren, um das Restguthaben von der Prepaidkarte auf ein Konto zu überweisen. Teilweise wurde noch verlangt, dass die Simkarte zurück geschickt werden muss, dies ist aber mittlerweile nicht mehr notwendig und keine Voraussetzung für eine Auszahlung von Prepaid Guthaben mehr.
- Kündigt man die Prepaidkarten selbst, sollte man direkt in der Kündigung die Auszahlung des Guthabens mit erwähnen und die entsprechenden Kontodaten mit schicken.
- Wurde die Karte durch den Anbieter gekündigt (oder hat man die Auszahlung bei der Kündigung vergessen) kann man danach immer noch die Auszahlung (in der Regel formlos) durch Anschreiben des Anbieters in die Wege leiten. In der Regel reicht es dabei, direkt den Support anzuschreiben. In den meisten Fällen wird dann mitgeteilt, was man noch alles an Unterlagen und Informationen benötigt.
- Teilweise haben Anbieter auch noch eigene Formulare, mit denen die Auszahlung beantragt werden kann. Für die Telekom (MagentaMobil Prepaid) gibt es das entsprechende Formular beispielsweise hier.
Je nach Anbieter dauert die Bearbeitung der Auszahlung unterschiedlich lang. Congstar schreibt in den eigenen AGB beispielsweise von bis zu 42 Tage für die Auszahlung des Guthabens. So schreibt ein eher verärgerter Kunde im Congstar Forum dazu:
Nun geht es wieder los mit der Guthabenausszahlung. Im Chat gefragt Auszahlung in ca 6 Tagen. Vorher per Kontaktformular die Auszahlung beauftragt.
Jetzt kommt der Hammer – Drei gleiche Verträge 2 Verträge per Mail bekommen Auszahlung in den nächsten 6 Tagen, beim dritten Vertrag Auszahlung in den nächsten 42 Tagen. Es kommt auch noch dazu das einer der drei Verträge schon am 10.06 gekündigt wurde, und was soll ich sagen das Geld ist immer noch nicht.
Leider kann man an der Stelle recht wenig machen, da die Zahlungsfristen kaum geregelt sind und die Anbieter in der Regel abwarten, bis alle Zahlungen zu einem Vertrag oder einer Prepaidkarte erledigt sind. Da dies bei der Mitnahme einer Rufnummer auch schon mal länger dauern kann, sind die Fristen für die Auszahlung entsprechend länger.
Kann auch Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
Die Auszahlung von Guthaben bezieht sich in der Regel nur auf Summen, die vorher eingezahlt wurden. So gibt es durchaus Anbieter, die beispielsweise Aktionsguthaben oder auch Startguthaben nicht mehr mit auszahlen. Damit soll verhindert werden, dass Kunden die Simkarten nur wegen des Guthabens kaufen und dieses dann auszahlen lassen, ohne die Karte zu nutzen.
Rein rechtlich gesehen gibt es bisher auch noch keine Urteile, die das in Frage stellen würden. Man kann also an dieser Stelle leider nicht viel machen, wenn der Anbieter die Auszahlung dieser Beträge verweigert.
FAQ rund um Prepaid ohne Grundgebühr und monatliche Kosten
Gibt es Prepaid ohne Grundgebühr?
Ja, einige wenige Anbieter setzen auf Prepaid Karten, die sowohl offen als auch verdeckt ohne Grundgebühr auskommen. Die Auswahl ist allerdings vergleichsweise gering.
Was sollte man bei Prepaid Tarifen ohne Grundgebühr beachten?
Meistens arbeiten die Prepaid Anbieter mit einer verdeckten Grundgebühr, die dadurch entstehen, dass man die Sim regelmäßig nachladen muss, weil sie sonst gekündigt werden.
Gibt es Prepaid Allnet Flat ohne Grundgebühr?
Allnet Flat bieten monatliche Leistungen und diese gibt es nicht umsonst, daher sind Allnet Flat auch im Prepaid Bereich an eine Grundgebühr gekoppelt
Haben Prepaid Freikarten eine Grundgebühr?
Prepaid Freikarten sind kostenlose Sim, die keinen Kaufpreis und keine Versandkosten haben. Die Nutzung wird aber normal abgerechnet und es gibt daher auch eine verdeckte Grundgebühr über die Gültigkeit von Guthaben und Sim Karte.
Was passiert, wenn kein Prepaid Guthaben für die Grundgebühr vorhanden ist?
in diesem Fall wird die Grundgebühr nicht abgebucht und die Sim Karte irgendwann gekündigt, wenn sie nicht aktiv genutzt wird.
leider wurde mir immer noch nicht das Guthaben auf der Prepaid karte mit der Handy Nummer 015110332256 ausbezahlt obwohl dieser Vertrag Oktober 2017 gekündigt wurde bitte Überweisen sie diesen Restbetrag auf mein Konto Nummer ist
DE50 6205 0000 0007 9427 52 mit freundlichen grüßen