EU-Roaming und Telefonieren im Ausland mit Prepaid Tarifen

Prepaid Tarife Roaming

EU-Roaming und Telefonieren im Ausland mit Prepaid Tarifen – jeder, der schon mal außerhalb Deutschlands war und mit dem Handy telefonieren musste – sei es für private oder berufliche Zwecke – war bis zum Jahr 2017 oder um genauer zu sein, bis zum 15.06 des vorigen Jahres, gezwungen Gebühren für Rufdienste zu zahlen. Ab Mitte Juni wurden diese Gebühren aber abgeschafft und es bestehen keine Zusatzkosten für Telefonie auf den Territorien von der EU. Leider, wie es in der Regel der Fall ist, gibt es auch hier ein „Aber“: zum einen, gilt diese Änderung nicht in jedem EU-Staat, zum anderen kann der Tarifanbieter bei einer zu intensiven Handynutzung im Ausland Zusatzkosten verlangen usw. Was man genau beachten muss und welche weiteren Regulierungen bestehen, erfahren die Leser aus dem folgenden Bericht.

Roaming in EU: was hat sich verändert?

Vor dem 15. Juni 2017 waren die EU-Bürger gezwungen zusätzliche Kosten für die Handynutzung zu zahlen. Die Summen stiegen bis zum Jahr 2016, sodass einige Telefonate mehrere Euro kosten könnten, was bei vielen Anrufen dann zu einer beträchtlichen Summe wurde. 2016 begann man aber die Preise deutlich zu reduzieren, was im Endeffekt dazu führte, dass man als Handynutzer in Europa dem Slogan „Roam like at Home“ tatsächlich Glauben schenken konnte, sodass die Tarife, die man zum Beispiel in Deutschland gebucht hat, dieselbe Kraft auch in Spanien beibehalten. Dasselbe betrifft auch die Prepaid Tarife. Wer seit 2017 nichts an seinem Tarif geändert hat, muss sich auch keine Sorgen machen, denn die Umstellung auf die „EU-Option“ wird in der Regel automatisch angepasst – dazu aber noch mehr im Punkt „Tarifumsetzung“. Wenn man auch bestimmte Auslandspakete zuvor hatte – sprich paar Freiminuten und zusätzliches Datenvolumen – behält man diese ebenfalls. Ist man sich aber vor der Reise in ein anderes EU-Land, was den Tarifpreis betrifft unsicher, kann man den Anbieter jederzeit kontaktieren und über die EU-Regulierung und dazugehörige Aspekte ausfragen.

Die EU schreibt zur Erklärung selbst dazu:

Wenn Sie innerhalb der EU unterwegs sind, werden Sie genau dieselben Gebühren für Anrufe und SMS zahlen wie in Ihrem Heimatland. Wenn Sie Daten pro GB zahlen und Ihr inländischer Einheitspreis für Daten unter 2 € pro GB liegt, kann Ihr Anbieter beim Roaming Ihr Datenvolumen drosseln. Dieses Limit sollte mindestens dem Volumen entsprechen, das sich bei Division des verbleibenden Guthabens auf Ihrer Prepaidkarte zu Beginn der Nutzung von Datenroamingdiensten (ohne MwSt.) durch 2 € ergibt. Wenn sich zum Beispiel auf Ihrer SIM-Karte bei Beginn des Datenroamings noch ein Guthaben von 12 € befindet, stehen Ihnen mindestens 12 € ÷ 2 € = 6 GB Roamingdaten zur Verfügung.

Das kostenlose EU-Roaming gilt auch für Prepaid-Tarife. Wenn du einen Prepaid-Tarif mit EU-Roaming nutzt, kannst du innerhalb der EU (und in einigen anderen Ländern) ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS senden und mobile Daten nutzen. Es ist wichtig zu beachten, dass es dennoch einige Einschränkungen geben kann, z. B. in Bezug auf die Fair-Use-Policy oder spezielle Tarifbedingungen. Es ist ratsam, die genauen Konditionen bei deinem Mobilfunkanbieter zu überprüfen, um sicherzustellen, dass du das Roaming ohne unerwartete Gebühren nutzen kannst,

Diese Änderungen beim Roaming betreffen alle Tarife in Deutschland, die Roaming-fähig sind. Es spielt also keine Rolle ob D1 Prepaid Anbieter, Vodafone Tarif oder O2 Prepaid Sim – die gesetzlichen Grundlagen sind immer gleich. Sie gelten daher genau so für Prepaid Handykarten wie für normale Handytarife.

Prepaid Urlaub und Ausland
Prepaid Urlaub und Ausland

Staaten, in welchen die EU-Regelung gilt

Insgesamt gilt die besprochene Verordnung in 31 EU-Ländern. Die Liste dieser sieht dabei wie folgt aus:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich (auch nach dem Brexit aber keine Gewähr, dass dies dauerhaft so bleibt)
  • Zypern

Je nach Anbieter sind aber unter Umständen auch noch anderen europäische Staaten darin inbegriffen. Es steht natürlich jedem Mobilfunk-Betreiber offen, diese Roaming Regeln auch auf andere Staaten auszuweiten. Das ist dann nur nich gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine Kulanzregelung.

Bedeutung der Fair-Use-Regelung

Zwar dürfen die EU-Bürger stark von dem EU-Roaming profitieren, jedoch bestehen auch gewisse Grenzen hierfür. Man darf sich zum Beispiel nicht den billigsten Tarif in Tschechien holen und mit diesem dann in England surfen und telefonieren. Folgende Punkte sollen also beachtet werden:

  1. begrenzter Aufenthalt: die Nutzung von den Tarifen, die man „Zuhause“ gebucht hat, ist im Ausland begrenzt. Bleibt man also länger als zwei Monate im Urlaub, wird der Tarifpreis nach dieser Zeit erhöht.
  2. begrenzter „offener Paket“: diejenigen, die einen Tarif mit der „offenen Datenpaket-Option“ besitzen sollen wissen, dass im Ausland eine Obergrenze an den Tarif gesetzt wird. Das bedeutet, dass Tarife mit einem Datenvolumen von 5GB, 10GB oder mehr nicht vollständig im EU-Ausland genutzt werden können und Zusatzkosten nach Verbrauch bestimmten Anteils davon aufbringen muss – im Jahr 2017 betrug der maximale Aufschlag 9,16 Euro pro GB. Wer aber 1GB oder 2GB Datentarife erworben hat, wird diesen in der Regel problemlos verbrauchen können. Auch hier gilt die Regel, sich bei dem Anbieter darüber zu informieren.

Video: Die Auslandstarife im Vergleich

Überall kostenlos im EU-Ausland telefonieren?

Diese Frage kann sowohl mir „Ja“, als auch mit „Nein“ beantwortet werden. Hat man einen Allnet-Flat Tarif hat und sich im EU-Ausland befindet, kann man problemlos in andere EU-Länder telefonieren. Ruft man aber von Deutschland in ein EU-Land an – zum Beispiel von Deutschland nach Spanien -, werden dafür Kosten entstehen. In der Regel wird der Handynutzer im Voraus oder während des Aufenthalts im Ausland per SMS über zusätzlich entstehende Kosten informiert

Handynutzung im Ausland günstig gestalten

Damit man beim Telefonieren und Surfen so viel wie möglich spart, ist es empfehlenswert einige Tipps und Tricks zu lernen. Diese werden im Weiteren angeführt:

  1. SIM-Karte kaufen: entscheidet man sich für einen längeren Aufenthalt im EU-Ausland, sollte man die SIM-Karte vor Ort erwerben. Die Kosten sind in der Regel an die Touristen angepasst und bleiben von daher relativ günstig. Will man unter der gewöhnlichen Handynummer erreichbar bleiben, sollte man den Kauf eines Smartphones mit Dual-SIM-Option in Erwägung ziehen.
  2. Surfen und telefonieren im Hotel: wer schon man gereist hat und in Hotels übernachtet hat, konnte sicherlich festgestellt haben, dass man Zugang zum unbegrenzten WLAN bekommt. So lohnt es sich die Verwandten und Freunde über WhatsApp oder E-Mail zu kontaktieren – mit ersterem kann man auch telefonieren -, ohne dabei zusätzliche Kosten für Telefonie- oder Daten-Tarife bezahlen zu müssen. Zu beachten wäre dabei, dass solche Hotel-Netze in der Regel nicht sehr gut geschützt sind und man die privaten Informationen am besten nicht über diese Verbindungen verschicken sollte.
  3. Deaktivieren von Datenroaming: wer Internet im Ausland überhaupt nicht nutzen und sich eher auf die Umgebung und Erlebnisse konzentrieren will, sollte nicht vergessen den Datenroaming abzuschalten. Dieser kann sogar dann Verbindung zum Internet aufbauen, wenn man das Handy nicht nutzt.
  4. Kreuzfahrt-Telefonate vermeiden: wenn man sich spontan entscheiden sollte einen Telefonat mit Bekannten während einer Kreuzfahrt zu führen, sollte man sich vielleicht umentscheiden – die dafür geeigneten Schiffe haben in der Regel ihren eigenen Mobilfunknetz, der nicht an die EU-Regelungen gebunden ist. Die Handynutzung würde dann mehrere Euro pro Minute bzw. pro MB kosten, da eine spezielle Verbindung über Satellit aufgebaut wird.
  5. Aufpassen – Schweiz!: die Schweizerische Eidgenossenschaft befindet sich zwar in Europa, gehört aber nicht zu den EU-Staaten, was auch beudeuten würde, dass die EU-Regelungen bezüglich des Roamings dort nicht gelten. Daher sollten die Handynutzer beim Telefonieren und Surfen aufpassen, dass sie nicht allzu viel Geld für Verbindung ausgeben. Einige Mobilfunk-Anbieter – zum Beispiel PremiumSim – haben jedoch spezielle Tarife, die sich ausschließlich auf das Roaming in Schweiz beziehen.

Video: Vodafone erklärt das EU Roaming

Tarifumsetzung

Wie es schon zuvor angesprochen wurde, erfolgt die Umschaltung auf die EU-Roaming-Option in der Regel automatisch. Jedoch entstehen bei einigen Nutzer die Fragen, die eher die Ausnahmen betreffen. Daher ist es nützlich zu wissen, wie bestimmte Anbieter die EU-Regelung umsetzen.

Vodafone

Folgendes schreibt das Unternehmen zu den Änderungen vom 15.06.2017 (gilt auch für die Vodafone Prepaid Karte und die anderen Vodafone Prepaid Tarife):

„Seit dem 15. Juni 2017 entfallen die Aufschläge fürs Telefonieren, Simsen und Surfen im EU-Ausland. Du zahlst also nur das, was Du zu Hause für die Mobilfunk-Nutzung zahlst.“

Und dann weiter unter dem Punkt „Gut zu Wissen“:

„Anrufe aus Deutschland ins EU-Ausland sind kein Roaming und werden entsprechend Deinem Tarif berechnet. Das Gleiche gilt für Anrufe zu Sonderrufnummern und dauerhafte Rufumleitungen ins EU-Ausland. Wenn Du einen Tarif ohne Allnet Flat in Deutschland hast, werden Anrufe nach Deutschland oder innerhalb Deines Reiselandes genauso berechnet wie Deine Anrufe zuhause in andere Mobilfunk-Netze.“

So werden die gebuchten Tarife bei Vodafone tatsächlich automatisch umgeschaltet und können ohne Probleme genutzt werden. Hat man eine Roaming-Option zuvor gebucht, so wird diese automatisch entfernt.

Telekom

Was Telekom betrifft, so unterscheidet sich der Anbieter nicht allzu stark von Vodafone, was EU-Roaming Umsetzung angeht. Telekom kam den Konkurrenten sogar voraus, da EU-Roaming schon vor dem 15.06.2017 kostenlos war. Diejenigen, die ihren Telekom Prepaid Tarif vor dem 19.04.2016 abgeschlossen haben, müssen auch hier nichts weiter unternehmen – ihr Tarif wird automatisch umgestellt. Auch gibt es keine Beschränkungen auf bestimmte Anzahl an Telefonminuten. Für diejenigen, die neuere Verträge, also die, die ab dem 19.04.2016 abgeschlossen und Magenta-Mobil-Tarife gebucht habe, behalten die Option „All Inclusive“. Das beste daran ist, dass diese Verträge auch in der Schweiz ihre Gültigkeit haben und für 1000 Minuten und 1000 SMS pro Monat vorgesehen sind. Wer nicht so oft in der Schweiz unterwegs ist, sollte eine Kündigung des Vertrags in Erwägung ziehen – dann wird man auch automatisch an die EU-Roaming-Option angepasst. Auch sollten jegliche zusätzliche Roaming-Optionen gekündigt werden, wenn man das Geld nicht für eine kostenlose Gegebenheit ausgeben will. Für andere D1 Prepaid Discounter gelten aber unter Umständen andere Regelungen.

Telefónica/O2

Die O2 Kunden müssen, im Gegensatz zu Vodafone, ebenfalls genau darauf achten, welcher Tarif für sie gilt. Verträge, die mit EU-Roaming-Flat ausgestattet sind, behalten diese, was für Nutzer soviel bedeutet, dass sie auch in Schweiz ihr Handy nutzen können, dafür aber nur 1 GB Datenvolumen im EU-Ausland bekommen. Auch zahlt man zusätzlich für SMS und Telefonie Dienste im EU-Ausland (außer Deutschland). Wem das also nicht günstig ist, sollte einfach in den EU-regulierten Tarif wechseln, da die Umstellung nicht automatisch erfolgt. Hat man hingegen einen älteren Tarif ohne EU-Roaming-Flat, wechselt man automatisch in den EU-Roaming Tarif. Auch bei Abschließung eines neuen Vertrages bekommt man die EU-Roaming-Option. Auch hier gilt: Drittanbieter im O2 Netz haben unter Umständen andere Regelungen.

Drillisch

Wer seinen Vertrag bei solchen Anbietern wie Smartmobil, PremiumSim, WinSim oder anderen, dem Drillisch gehören Tochterunternehmen hat, wird sicherlich merken, dass die EU-Roaming-Option in der Kombination mit Tarifen komplizierter erscheint, als bei den oben beschriebenen Konkurrenten. Bei unterschiedlichsten Verträgen – von Auslands-Paketen bis National-Handyverträge, die kein Roaming ermöglichen – sollten die Kunden des Anbieters also folgendes beachten:

  • Handyvertrag mit alten EU-Option sollte man kündigen. Tarifbedingungen gemäß der EU-Regulierung sind deutlich günstiger.
  • neue Verträge, die mit EU-Optionen ausgestattet sind, sollen nur die beibehalten, die des Öfteren in die Schweiz reisen.
  • neue Verträge erlauben es dem Nutzer kostenlos aus dem Ausland nach Deutschland zu telefonieren, aber nicht zwischen anderen EU-Staaten. Auch hier empfiehlt es sich diesen Vertrag zu kündigen und den EU-Roaming-Vetrag zu buchen. Das kann man auch online, über die entsprechenden Anbieter-Seiten machen

Führt die Neuregelung zu steigenden Vertragspreisen?

Diese Frage stellen sich alle Nutzer jeglicher Mobilfunkverträge. Das Problem besteht darin, dass obwohl man im EU-Ausland kostenlos telefonieren und bis zur gewissen Grenze recht günstig Surfen kann, zahlt der Tarifanbieter beträchtliche Summen an die Unternehmen in dem jeweiligen EU-Land, aus dem man eben telefoniert. Bis zum Jahr 2022 müssten auch diese Preise gesenkt werden, doch bis dahin werden durch diese Tatsache Sorgen werden hervorgerufen, die Inlands-Anbieter könnten versuchen die Summen, die sie an andere Unternehmen zahlen, auf Kosten der Kunden auszugleichen und Grundgebühren erhöhen. Auch haben die Mobilfunkkonzerne eine wichtige Einnahmequelle durch die Regelungen vom 15.06.2017 verloren, ebenfalls Grund zur Sorge gibt. Daher ist es durchaus möglich, dass die Vertragspreise sich in den nächsten Jahren erhöhen könnten. DeutschlandSIM hat schon die ersten Versuche im diese Richtung unternommen: bei dem Unternehmen soll es möglich sein, zwei unterschiedliche Tarife zu buchen:

  1. günstiger Tarif ohne Roaming, bei dem die SIM-Karte nur in Deutschland funktioniert
  2. teurer Tarif mit Roaming, bei dem die SIM-Karte mit Flat auch im EU-Ausland funktioniert

Will man also sparen und entscheidet sich für die erste Variante, wird nicht in der Lage sein, das Handy im EU-Ausland zu benutzen.

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