Anonyme Prepaid Sim Karte ohne Registrierung und Legitimation – diese Möglichkeiten ohne Ausweis gibt es noch

Anonyme Sim

Anonyme Prepaid Sim Karte ohne Registrierung und Legitimation – diese Möglichkeiten ohne Ausweis gibt es noch – Eine Registrierung gab es bei Prepaidkarten und Tarifen schon immer, mittlerweile wollen aber alle Anbieter auch noch den Ausweis der Verbraucher erfassen und die Daten speichern, bevor die Simkarte genutzt werden kann. Das ist oft technisch anspruchsvoll und ein zusätzlicher Aufwand, so dass sich viele Nutzer fragen, ob es noch Möglichkeiten gibt, Simkarten auch ohne Ausweiskontrolle zu erwerben. In diesem Artikel wollen wir die gesetzlichen Regelungen erklären und auch zeigen, welche Möglichkeiten für Verbraucher noch bestehen, Prepaid Tarife ohne Legitimation zu bekommen (Spoiler: es sind leider nicht viele).

UPDATE: Da einige Nachfragen gekommen sind, hier nochmal zur Klarstellung: die Ausweispflicht für Sim Karte bezieht sich explizit nur auf PREPAID ANGEBOTE. Das gilt auch für Prepaid Freikarten. Diese sind zwar kostenlos, aber keine anonyme Sim. Normalen Handytarife auf Rechnung dagegen können auch weiter normal verkauft werden, ohne dass die Ausweisdaten gespeichert werden. Die Erfassung von Kundendaten und der Bankverbindung erfolgt dort aber zur Vertragsabwicklung dennoch.

Alternativen ohne Ausweiskontrolle und VideoIdent

Gleich zu Anfang an: Alle neuen deutschen Prepaidkarten haben mittlerweile Ausweiskontrolle. Es gibt aber die Alternative, auf einem Laufzeitvertrag mit Rechnung aber ohne lange Vertragsbindung zu setzen. Das ist denn ähnlich flexibel und günstig wie ein Prepaid Tarif, hat aber den Vorteil, dass die Legitimation deutlich einfacher ist. Dank der neuen Gesetzgebung sind Prepaidkarten derzeit aufwendiger zu bestellen als normale Handytarife, daher sind Letztere eine gute Alternative für alle, die den bürokratischen Aufwand nicht möchten.

Die besten Alternativen dazu sind derzeit die appbasierten und damit sehr flexibel Postpaid Tarife von Freenet. Dort muss man zwar auch eine Ausweisnummer angeben, einen VideoIdent zur Kontrolle des Ausweises gibt es aber nicht.

Diese Sim haben kein Aktivitätszeitfenster und keine Grundgebühr und arbeiten stattdessen mit einer monatlichen Rechnung (sind also eigentlich kein Prepaid). Der Ausweis wird bei der Registrierung nicht erfasst (man muss aber eine Paypal-Adresse zur Abrechnung angeben). Weitere Varianten für anonyme Handykarten gibt es hier: Anonyme Som Karte holen

Die aktuelle gesetzliche Situation in Deutschland

Der Gesetzgeber hat im neuen Telekommuniktionsgesetzt im §172 (früher §111) den Zwang zur Kontrolle und Speicherung der Ausweisdaten hinterlegt. Hintergrund ist die Angst von Terroranschlägen und die Bedenken, das anonyme Prepaidkarten zur Vorbereitung solcher Anschläge genutzt werden könnten. In der Praxis müssen damit aber jetzt ALLE Neukunden im Prepaid Bereich mit dem Ausweis erfasst werden. Bestandskunden können ihre Sim Karte dagegen weiter ohne Ausweiskontrolle nutzen.


Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 172 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

(2) Anbieter von im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten haben die Richtigkeit der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 erhobenen Daten, sofern die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind, vor der Freischaltung zu überprüfen durch

1. Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,

2. Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,

3. Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,

4. Vorlage eines Aufenthaltstitels,

5. Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,

6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder

7. Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt.

Dazu darf ihnen abweichend von § 20 Absatz 2 Satz 2 des Personalausweisgesetzes und § 18 Absatz 3 Satz 2 des Passgesetzes ein Vertriebspartner eine elektronische Kopie des Personalausweises oder Reisepasses übersenden. Die Überprüfung kann auch durch andere geeignete Verfahren erfolgen; die Bundesnetzagentur legt nach Anhörung der betroffenen Kreise fest, welche anderen Verfahren zur Überprüfung geeignet sind, wobei jeweils zum Zweck der Identifikation vor Freischaltung der vertraglich vereinbarten Mobilfunkdienstleistung ein Dokument im Sinne des Satzes 1 genutzt werden muss. Verpflichtete haben vor Nutzung anderer geeigneter Verfahren die Feststellung der Übereinstimmung eines Verfahrens mit der Festlegung der Bundesnetzagentur durch eine Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 13 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) nachzuweisen, die gemäß jener Verordnung als zur Durchführung der Konformitätsbewertung von anderen geeigneten Verfahren nach Satz 3 akkreditiert worden ist. Die Feststellung darf bei Nutzung des Verfahrens nicht älter als 24 Monate sein. Bei der Überprüfung ist die Art des eingesetzten Verfahrens zu speichern; bei Überprüfung mittels eines Dokumentes im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 6 sind ferner Angaben zu Art, Nummer und ausstellender Stelle zu speichern. Für die Identifizierung anhand eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes gilt § 8 Absatz 2 Satz 5 des Geldwäschegesetzes entsprechend.


Deutschen Anbieter von Prepaid Tarifen sind also inzwischen gesetzlich verpflichtet, bei Prepaid Simkarten die Ausweisdaten zu erfassen. Dies gilt aber nur für neue Handykarten. Bestehende Prepaid Tarife können weiter anonym genutzt werden, falls sie ohne Namen registriert wurden.

Die Regelungen gelten dabei für alle Prepaid Anbieter. Sowohl die großen Netzbetreiber wie Telekom Prepaid und Vodafone Callya sind davon betroffen als auch Discounter wie Congstar, Discotel oder FYVE. Alle Unternehmen haben diese Pflicht mittlerweile auch umgesetzt und schalten die Prepaid Tarife erst frei, wenn sich der Kunde per PostIdent oder VideoIdent identifiziert hat. Dabei muss dann immer auch der entsprechende Ausweis oder Reisepass vorgelegt und die Daten davon werden dann gespeichert. Auf diese Weise wird sicher gestellt, dass auch wirklich korrekte Kundendaten erfasst werden.

Mittlerweile hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Praxis und die Gesetzgebung dazu bestätigt. Es gibt also in der EU kein Recht auf anonyme Telekommunikation. Die oben genannten Postpaid-Alternativen sind aber weiter verfügbar:

Es gibt aber auch erfreuliche Urteile. So hat das VG Köln bestätigt, dass Mobilfunk-Unternehmen die Ausweise nicht nochmal prüfen müssen, wenn dies bereits ein Vertriebspartner getan hat. Die Landesregierung NRW schreibt dazu:

Telekom und Vodafone haben vor dem Verwaltungsgericht Köln teilweise Erfolg. Denn eine Regelung der Bundesnetzagentur, wonach u. a. beim Verkauf von Prepaid-Karten durch einen Vertriebspartner der Mobilfunkanbieter sich eine Personalausweiskopie zusenden lassen und die Nutzerdaten selbst nochmals überprüfen muss, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einer mündlichen Verhandlung am 13.11.2020 – erstmals unter Zuschaltung der Beteiligten per Videokonferenz – und mit gestern zugestellten Urteilen entschieden.

Seit einer im Juni 2016 zur Terrorismusbekämpfung geänderten Gesetzesregelung sind Mobilfunkanbieter nicht nur verpflichtet, vor der Freischaltung einer Prepaid-SIM-Karte bestimmte Daten des Erwerbers, wie z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum, für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden zu erheben, sondern diese Daten auch anhand eines geeigneten Ausweisdokumentes auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die Bundesnetzagentur „andere geeignete Verfahren“ zur Identifizierung festlegt.

Es bleibt aber zumindest bei der einfachen Kontrolle der Ausweisdaten.

Rufnummer ohne Ausweiskontrolle: die Satellite-App

Ein interessanter Tipp für Gespräche ins Festnetz ohne größere Kosten ist die App von Satellite. Damit bekommt man faktisch eine virtuelle Simkarte mit eigenen Handynummer aufs Handy und dazu kann man jeden Monat 100 Freiminuten in alle Netze komplett kostenfrei nutzen. Diese Freiminuten gelten auch ins Festnetz. Man bekommt damit dann zwar keine komplette Flatrate, aber immerhin 100 Minuten pro Monat, die man kostenfrei für Gespräche auch ins Festnetz nutzen kann. Dazu gibt es keine Ausweisprüfung. Es gibt lediglich einen Freischaltcode an eine Adresse um diese zu verifizieren. Damit ist das auch nicht komplett anonym, aber man benötigt eben keinen Ausweis und dazu ist die App kostenfrei.

Das Unternehmen schreibt selbst dazu:

Wirklich kostenlos? – Ja! Wir sponsern für jeden Kunden 100 Freiminuten im Monat. Das heißt, du kannst den Rest deines Lebens mit satellite telefonieren, ohne jemals Geld an uns zu überweisen – und natürlich verkaufen wir auch nicht deine Daten. Für alle, die mehr als hundert Minuten im Monat telefonieren wollen, gibt es satellite Plus mit unbegrenzter Telefonie und Add-Ons für die kostenlosen Basisfeatures von satellite. Minutenpreise oder unterschiedliche Tarife gibt es nicht. Gar nicht. Du telefonierst in alle satellite Staaten zu den gleichen Konditionen, egal ob Festnetz oder Mobilfunk.
Wer dich auf deiner satellite-Rufnummer anruft, zahlt seinen ganz normalen Tarif für deutsche Mobilfunknummern – bei Flatrate also gar nichts. Nicht nur wenn du in Deutschland bist, sondern weltweit.

Die App selbst ist ebenfalls kostenlos und steht für Android Geräte und auch für iPhones zur Verfügung. Man hat dann einfach eine extra App auf dem Handy über die sich diese Gespräche realisieren lassen. Eine eSIM oder Ähnliches sind dafür nicht notwendig. Dazu braucht man noch einen Account bei Satellite, aber auch dieser lässt sich kostenfrei anlegen. Die App ist also eine gute Alternative, falls man keine komplette Festnetz Flatrate benötigt.

Insgesamt gesehen ist die Auswahl an Prepaid Festnetz Flat damit mittlerweile nicht mehr groß. Das ist aber an sich auch kein Problem denn es gibt mit Allnet Flat und Minutenpaketen durchaus Alternativen, die besser und günstiger sind und die reine Festnetz-Flatrate mehr als ersetzen können.

VIDEO Die Satellite App vorgestellt

Gibt es noch anonyme Prepaidkarten?

Beim Neukauf gibt es derzeit in Deutschland keinen Prepaid Anbieter, der noch anonyme Simkarte verkauft. Wer nach Prepaid ohne Ligitimierung sucht, muss daher zu anderen Varianten greifen:

  • gebrauchte Simkarten müssen nicht registriert werden. Wer also eine passende Prepaid Karte bei Ebay oder auf einen anderen Portal von privat kauft, kann diese in der Regel weiter nutzen, ohne das ein Ausweis vorgelegt werden muss. Allerdings bekommt man dann oft auch nicht die neusten Tarife und zahlt unter Umständen etwas mehr als bei den billigsten Tarifen derzeit. Dazu weiß man in diesen Fällen auch nicht, was vorher mit diesen Simkarten angestellt wurde. Sie sind anonym und daher möglicherweise bereits unangehm aufgefallen. Mit etwas Pech kauft man sich daher Rufnummern, die in Kriminalfälle verwickelt sind.
  • Prepaid Karten aus dem EU Ausland müssen oft nicht angemeldet sein, lassen sich aber dank Roaming-Regulierung mittlerweile auch in Deutschland sehr kosten günstig nutzen. Wo es in der EU noch Länder ohne Ausweispflicht gibt, ist auf dieser Karte zu finden. Je nach Wohnort bieten beispielsweise Dänemark oder Tschechien kostenlose Prepaid Simkarten an. Allerdings erlaubt das EU Roaming keine dauerhafte Nutzung. In der Regel meldet sich der Anbieter, wenn man die Sim zu lange im Roaming nutzt und kann das Roaming auch deaktivieren, wenn es keine Reaktion auf diese Meldung gibt. Mit einer Simkarte wird man also unter Umständen nicht dauerhaft aktiv bleiben können.
  • Die Piratenpartei hat ein Tauschprogramm eingerichtet in dem Nutzer sich eigene Sim holen und diese dann gegen die Prepaid Sim von zufälligen anderen tauschen können. Zur Funktionsweise heißt es dort: „Wir organisieren eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten. Sie schicken uns eine Prepaid-Karte und erhalten eine andere zurückgeschickt. Dadurch können Sie telefonieren, ohne über die Kundendatei des Anbieters identifizierbar zu sein.“. Man kann sich also einfach eine kostengünstige Freikarte (beispielsweise Callya Freikarte oder O2 Freikarte) holen und dann gegen eine Sim eines unbekannten Dritten tauschen.

Der Piratenpolitiker Patrick Breyer hat auch nochmal eine aktuelle Version der Map veröffentlich, auf der man die EU Länder findet, in denen es möglich ist, anonyme Simkarten zu kaufen:

Wie bereits weiter oben geschrieben: Die beste Alternativen sind derzeit die appbasierten Tarife, weil diese recht nah an Prepaid Konditionen heran kommen, aber auf Rechnung abgrechnet werden. Diese Sim haben kein Aktivitätszeitfenster und keine Grundgebühr und arbeiten stattdessen mit einer monatlichen Rechnung (sind also eigentlich kein Prepaid). Der Ausweis wird bei der Registrierung nicht erfasst (man muss aber eine Bankverbindung angeben).

Der Einsatz von ausländischen Prepaidkarten ist aber nicht ganz so einfach und hat noch einige Limitierungen. Bei Netzpolitik.org schreibt man dazu:

Denn die sogenannte Fair-Use-Policy beschränkt die Nutzung im EU-Ausland. Ein Betreiber kann zusätzliche Gebühren erheben, wenn sich ein Nutzer in einem Zeitraum von mindestens vier Monaten mehr im Ausland als im Land des SIM-Karten-Anbieters aufgehalten hat. Danach müssten sich Nutzer öfters eine neue SIM-Karte samt neuer Telefonnummer zulegen – für die meisten vermutlich kaum eine alltagstaugliche Lösung. Zudem gibt es Anbieter, die überhaupt keine Roaming-Option anbieten, denn sie sind nicht dazu verpflichtet. Nationale Regulierungsbehörden können außerdem Netzbetreibern Ausnahmen von der EU-Regelung genehmigen.

Insgesamt ist es damit zwar nicht einfach, aber nach wie vor möglich, anonyme Simkarten zu bekommen. Damit wird auch der Sinn dieser Maßname weitgehend hinfällig, denn wahrscheinlich werden genau die, die man mit dieser Maßnahme treffen wollte, eben die oben genannten Möglichkeiten ausnutzen. Der Dumme ist an der Stelle der normale Verrbaucher, der einen deutlichen Mehraufwand hat und nicht mehr anonym telefonieren oder mobil Surfen kann.

Es kann allerdings durchaus sein, dass der Gesetzgeber früher oder später auch die noch bestehenden Lücken schließt. Viele EU Länder gehen mittlerweile beispielsweise auch dazu über, ihre Simkarte registrieren zu lassen. Dazu ist denkbar, dass früher oder später auch bestehende Simkarten registriert sein müssen, beispielsweise wenn es davon immer weniger gibt und eine Umstellung daher nicht mehr ein so großer Aufwand ist. Von daher lässt sich nicht sagen, wie lange es diese Möglichkeiten für anonyme Simkarten im Prepaid Bereich noch gibt – derzeit zumindest kann man sie aber noch nutzen.

Prepaid Flat – auch im Prepaid Bereich extrem günstig


Prepaid Flat haben mittlerweile auch bei den Prepaid Anbietern Einzug gehalten und man findet bei allen Anbietern inzwischen auch eine Auswahl aus Allnet-Flat mit kostenlosen Gesprächen, SMS und Datenvolumen zum monatlichen Paketpreis. Die Kosten starten dabei bei 4.99 Euro im Monat und sind nicht teurer als bei den Flat auf Rechnung. Teuer ist dagegen die Prepaidflat mit unbegrenztem Datenvolumen – hier steigen die Preise schnell auf um die 100 Euro für 4 Wochen.

Video: Sim im Ausland kaufen

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16 Kommentare zu „Anonyme Prepaid Sim Karte ohne Registrierung und Legitimation – diese Möglichkeiten ohne Ausweis gibt es noch“

  1. Ich möchte 5g
    Wann ist das in Deutschland möglich?
    Kann ich auch eine 5g Simkarte aus dem Ausland aktivieren in Deutschland, aus einem anderen Land?

    1. Die Versteigerung der 5G Frequenten in Deutschland kann laut Bundesnnetzagentur frühestens Ende März 2019 starten und erst wenn diese Auktion abgeschlossen ist können die erfolgreichen Bieter das 5G Netz aufbauen. Das kann also noch etwas dauern und es gibt leider keinen konkreten Termin für diese Freigabe.

  2. informier dich lieber mal richtig über die gesundheitlichen risiken von 5G.
    Kennst du das Buch 1984 von G.Orwell!?
    Ich möchte nicht ständig kontrolliert werden können und wie in einer Mikrowelle von der strahlung gegrillt zu werden!!! Du?

  3. Wenn ich online im EU-Ausland eine SIM Karte kaufe und mir schicken lasse, ist das doch nicht anonym, oder? Da kann doch erstens der Zahlungsweg (Bankkonto, Paypal) nachvollzogen werden und zweitens habe ich denen dann ja schon Name und Adresse gegegeben.

      1. Also leuten auf keinen fall eine Sim Karte kaufen von dieser website anonyme sim-karte.de, das sind Betrüger , die das geld von ihrem Konto eins bis zwei mal ab buchen , obendrein bekommen sie keine sim karte, oder wenn überhaubt eine nicht brauchbare sim Karte, und last euch nicht teuchen von den falchien bewertung von trustpilot, oder die sie auf dieser website sehen werden , alle fake . So wenn ihr wirklich eine anonyme sim karte braucht , dann überall, aber auf keinen fall eine SIM Karte , von anonyme sim-karte.de kaufen. Oder Geld Weg.

      2. Ich rate dringend von der webseite anonyme-sim-karte.de ab. Ich habe eine 90 gb karte bestellt von ortel für 70.99 für den plugin router. Sie haben mir die Karte einfach nicht geschickt. 3 mal eine Email geschrieben, das erste mal hiess es, die schicken es nochmal. Hab 20 eu noch dazu für DHL Express bezahlt. Nix passiert. Das ist reiner Betrug, mehr als 90 eu bezahlt und der Besitzinhaber meldet sich einfach nicht. Wie kann ich den mein Geld zurück kriegen?

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